
BRANDSCHUTZBERATUNG
Der Brandschutz ist in allen Einrichtungen und Institutionen verpflichtend, in denen irgendeine Form von wirtschaftlicher Tätigkeit durch ein Unternehmen ausgeübt wird. Er ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe (Gesetz Nr. XXXI von 1996), sondern auch aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen von großer Bedeutung, dass man mit den brandschutztechnischen Vorschriften und Normen vertraut ist.
Die vorrangige Aufgabe des Brandschutzes besteht darin, die Entstehung möglicher Brände zu verhindern und – falls es dennoch zu einem Brand kommt – dessen Ausbreitung mithilfe geeigneter Mittel einzudämmen. Sicheres Arbeiten ist nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter eine angemessene Schulung erhalten und gemäß den in der Brandschutzdokumentation festgelegten Vorgaben handeln. Dafür ist jedoch ein Fachmann erforderlich, der sein Wissen verständlich und verantwortungsbewusst an die Beschäftigten weitergibt.
1. Welche brandschutzaufgaben müssen unternehmen erfüllen?
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Sie müssen für ihre Mitarbeiter eine sichere Umgebung schaffen, die sowohl die Arbeitsbereiche als auch die von Verbrauchern und Kunden genutzten Bereiche umfasst.
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Die Tätigkeit und der Betrieb der Unternehmen müssen unter sicheren Bedingungen erfolgen, die jegliche Brand- und Explosionsgefahr vermeiden.
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Für den Fall eines während der Tätigkeit entstehenden Brandes müssen geeignete Mittel zur Verfügung stehen, die einerseits das Problem melden und andererseits bei der Brandbekämpfung helfen.
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Die hergestellten Produkte sowie die erbrachten Dienstleistungen dürfen bei bestimmungsgemäßer Verwendung weder die Mitarbeiter während der Herstellung noch die Endverbraucher gefährden.
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2. Welche dienstleistungen im bereich brandschutz bieten wir an?
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Erstellung von brandschutzbezogenen Vorschriften und Dokumentationen sowie Überprüfung und unternehmensspezifische Anpassung bereits bestehender Unterlagen.
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Planung des Ablaufs von Feueralarmen sowie Ausarbeitung entsprechender Programme und Konzepte.
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Festlegung von Flucht- und Rettungswegen sowie Anbringung der vorgeschriebenen Schilder und Kennzeichnungen.
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Bereitstellung von brandschutztechnischen Einrichtungen sowie deren regelmäßige Wartung und Überprüfung.
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Durchführung von Brandschutzschulungen und Prüfungen sowie Sicherstellung regelmäßiger Audits.
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Vertretung des Unternehmens bei behördlichen Kontrollen und Inspektionen.



