
ARBEITSSCHUTZBERATUNG
Unsere Arbeitsschutzdienstleistungen:
1. Einmalige, zeitlich begrenzte dienstleistungen
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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz.
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Ausarbeitung der Ordnung und Richtlinien zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
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Regelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen.
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Erstellung von chemischen Gefährdungsbeurteilungen.
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Erstellung von Vorprüfungsprotokollen für Inbetriebnahme und Nutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen.
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Schulung von Arbeitsschutzbeauftragten sowie Organisation deren Wahl.
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Fachliche Beratung als Sachverständiger in Entschädigungs- und Schadensersatzfällen.
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Durchführung von Schulungen und Prüfungen für Anschläger (Lastenanschläger).
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Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen.
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Durchführung außerordentlicher Arbeitsschutzunterweisungen.
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Untersuchung und Dokumentation von Arbeitsunfällen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
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2. Laufende dienstleistung:
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Im Rahmen eines Rahmenvertrages legen wir die zu erbringenden Arbeitsschutzaufgaben detailliert fest.
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Wir unterstützen bei der Durchführung von Prüfungen im Bereich Berührungsschutz, Brandschutz-Normkonformität, Blitzschutz, Hebemaschinen, bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Brandschutz-Sachkundeprüfungen sowie Anschlägerprüfungen.
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Übernahme der Aufgaben im Zusammenhang mit der Schulung von Arbeitsschutzbeauftragten.
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Erhebung des aktuellen Zustands, Aufdeckung von Mängeln sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Herstellung und langfristigen Aufrechterhaltung der gesetzlichen Konformität.
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Sicherstellung der Verfügbarkeit auf Grundlage vorheriger Abstimmung.
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Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen.
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Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie deren Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
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Durchführung regelmäßiger Begehungen zur kontinuierlichen Mängelerkennung.
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